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Familie neu gemischt: Diese Fragen gilt es für Patchworkfamilien vor der Hochzeit zu klären!

Wenn aus VIELEN plötzlich EINS wird! Bei einer Patchworkfamilie ist das möglich. Doch bevor geheiratet wird, gibt es zum Wohle der Kinder noch diese Fragen zu klären:

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Patchwork ist ein Familien-Modell, das heute zum ganz normalen Familienbild gehört. Im Jahr 2006 waren es bereits 2,3 Millionen, die ihre Familien einmal neu “durchgemischt” haben – und glücklicher als je zuvor damit leben. Wenn dann die Hochzeit naht, gibt es vorab dennoch die eine oder andere Frage zu klären. Zum Wohle der Kinder!

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Foto: Bell Studio

Wer hat in der Patchworkfamilie das Sorgerecht und was dürfen Stiefeltern entscheiden?

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Im Falle einer Scheidung erhalten in den meisten Fällen beide Elternteile ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder. Anders jedoch bei Paaren, die aus einer eheähnlichen Gemeinschaft kommen. In diesem Fall erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht. Doch auch beim gemeinsamen Sorgerecht ist für Alltagsfragen allein der Partner zuständig, bei dem das Kind lebt. Und wie sieht es mit dem Stiefvater oder -mutter aus? Besteht keine verwandtschaftliche Beziehung – heiratet zum Beispiel ein Mann eine Frau mit Kinder – so wird diese erst über eine Annahme als Kind (Adoption) hergestellt. Erst dann entsteht ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Oft bleibt es aber nicht aus, dass auch der Stief-Elternteil Entscheidungen treffen muss. Bei Dingen, die das tägliche Leben betreffen, ist es auch erlaubt und ganz offiziell im Gesetz verankert, sofern der leibliche Elternteil das alleinige Sorgerecht hat. Notfalls darf das Stief-Elternteil auch schwerwiegende Entscheidungen treffen – etwa über eine Operation, wenn die leiblichen Eltern nicht erreichbar sind.

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Foto: Henry Welisch

Heirat – und welchen Namen erhalten die Kinder?

Heiratet das jeweilige Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt es mit der Hochzeit auch zu einer Namensänderung. In den meisten Fällen haben Mütter das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder – wie die Namensänderung mit der Heirat für das Kind aussieht, entscheidet daher die Mutter im Alleingang. Doch auch das Kind hat dabei Mitspracherecht: Bereits mit fünf Jahren muss es befragt werden und kann die Änderung seines Namens ablehnen. Ab dem Alter von 14 Jahren muss es den neuen Familiennamen selbst beantragen.

Wer zahlt den Unterhalt in der Patchworkfamilie?

Werden Kinder in die Patchworkfamilie mitgebracht, so zahlen die leiblichen Eltern weiter. Ganz egal, wie gut die Stiefeltern verdienen. Dieser Anspruch bleibt auch nach der Heirat mit neuen Partnern bestehen. Die Zahlungen können nur gekürzt werden, wenn in einer neuen Beziehung Kinder geboren oder adoptiert und dadurch die finanziellen Mittel knapp werden.

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Foto: LichtBildQuadrat
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Foto: Henry Welisch

Wie versichern wir uns als Patchworkfamilie?

Damit alle Familienmitglieder versichert sind, geht bei einer Patchworkfamilie leider richtig viel Geld drauf. Es können nur die leiblichen Kinder versichert werden, Partner und Stiefkinder nicht. Mütter und auch Väter, die keiner Berufstätigkeit nachgehen, müssen bis zum Abschluss der Scheidung beim Noch-Ehegatten versichert bleiben. Anders natürlich bei privaten Versicherungen.

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Foto: Bell Studio

Ehevertrag: Ja oder nein?

Wird die Hochzeit ohne Ehevertrag stattfinden, gilt auch in einer Patchworkfamilie der gesetzliche Güterstand, die so genannte Zugewinngemeinschaft. Dabei behält jeder als Alleineigentümer, was er in die Ehe mitbringt sowie das, was er während der Ehe kauft oder erbt. Aber nicht umsonst heißt es “in guten wie in schlechten Zeiten”: Bei einer Trennung muss jedoch der Partner, der ein größeres Vermögen anhäufen konnte, die Hälfte davon abgeben.

Lesen Sie mehr zum Thema Liebe und Ehe in Ihrem Zankyou Hochzeitsmagazin und holen Sie sich erste Tipps und Ratschläge. Bedenken Sie, dass rechtliche Fragen stets mit dem zuständigen Rechtsberater abgeklärt werden müssen.

Kontaktieren Sie die Dienstleister, die in diesem Artikel erwähnt wurden!

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