In Bezug auf die gleichgeschlechtliche Ehe gibt es in Europa keine ganzheitliche Gesetzgebung. Jedes Land entscheidet eigenmächtig, wie es mit der Thematik umgeht und ob es die homosexuelle Ehe ermöglichten will. Bei dieser Frage gibt es jedoch nicht nur ein „Ja“ und „Nein“, auch kein schwarz und weiß, sondern eine weit auslegbare Grauzone.
So haben viele europäische Länder den Mittelweg gewählt und ermöglichen gleichgeschlechtlichen Paaren eine eingetragene Lebensgemeinschaft. Durch diese können Paare auf das gleiche Namensrecht wie bei einer heterosexuellen Ehe zurückgreifen und erfahren die gleichen Renten- oder Pensionsansprüche. Alle anderen Bereiche bleiben allerdings unverändert, darunter fallen auch etwaige Steuervorteile.
Auch Österreich hat sich Anfang 2010 für diesen Weg entschieden und räumt homosexuellen Paaren das Recht auf eine eingetragene Lebenspartnerschaft ein. Eine rechtlich gültige und anerkannte gleichgeschlechtliche Ehe ist nur dann möglich, wenn eine heterosexuelle Ehe geschlossen wird und ein Partner im Laufe dieser Ehe sein Geschlecht ändert.
Gleichgeschlechtliche vollwertige Ehen sind europaweit nur in Spanien und Portugal, Schweden, Norwegen und Island sowie den Benelux-Ländern möglich. Alle anderen Länder in West- und Mitteleuropa (bis auf die Schweiz) halten es wie Österreich.
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